„Wir wollen den Verrat am Vaterland endlich bestrafen, bisher war nur die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten strafbar. Wir führen eine Definition der nachrichtendienstlichen Tätigkeit in das Strafgesetzbuch ein", sagte der stellvertretende Justizminister Marcin Warchoł in einem Interview mit der Zeitung „Nasz Dziennik" am Mittwoch. Dabei handle es sich um „nachrichtendienstliche Tätigkeiten als Verhaltensweisen zum Nachteil des eigenen Landes", fügte er hinzu
Der stellvertretende Minister wies darauf hin, dass es „für den Verrat am Vaterland, ein sehr häufiges Verbrechen, leider keine Gesetzgebung gibt, die diese Art von Verhalten bestraft". Die Veränderung sei unter anderem wegen des Krieges in der Ukraine notwendig. „Wir sind ein Land, das direkt an ein Kriegsgebiet angrenzt, und gleichzeitig ein grenzüberschreitendes Land, was uns für alle möglichen Gefahren anfällig macht", betonte der stellvertretende Justizminister.
PAP/ps